Ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Mitarbeiter ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Sicherheitsvertrauensperson zu benennen. Diese Ernennung erfolgt für eine Dauer von vier Jahren. Um ihre Aufgabe fachgerecht erfüllen zu können, muss jede Sicherheitsvertrauensperson innerhalb des ersten Jahres ihrer Tätigkeit eine umfassende Arbeitsschutz-Ausbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden absolvieren. Diese Ausbildung stellt sicher, dass die Sicherheitsvertrauensperson über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter
zu schützen.
1. Inhalt
2. Zielgruppe
3. Ablauf
4. Abschluss
Nach Abschluss erhälst du eine Teilnahmebestätigung.
5. Teilnahmegebühr
©2024 PAK Immobilien Bildungs GmbH, alle Rechte vorbehalten