Das Bauvertragsrecht bildet die Grundlage für die erfolgreiche Abwicklung von Bauprojekten und regelt die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, wie Bauherren, Auftragnehmern und Subunternehmern. In Österreich spielen die Regelwerke ÖNORM B 2110, ÖNORM B 2118 und das Bundesvergabegesetz (BVergG) eine zentrale Rolle im Bauvertragsrecht. Diese Normen und Gesetze definieren detaillierte Vorgaben für Bauverträge, die Abwicklung von Bauleistungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge.
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